... die Alternative um eine Grabstätte auf Jahre hinweg gut betreut zu wissen.
Denn was passiert mit dem über Jahre gepflegte Grab, wenn man sich nicht mehr um die Grabstätte kümmern kann, z. B. bei einem Umzug ? Oder als Vorsorge, wenn nach dem Ableben keine Angehörigen da sein werden, die die Grabstätte pflegen bzw. die Angehörigen nicht mit den Grabpflegekosten belastet werden sollen.
Hier tritt die Dauergrabpflege ein.
Durch den Abschluss eines Treuhandvertrages mit Ihrem Friedhofsgärtner - und dadurch mit der Gesellschaft für Dauergrabpflege als Treuhandgesellschaft - gewärleisten Sie ein dauerhafte und fachgerechte Grabpflege.
Seit 1982 arbeiten wir erfolgreich mit der Gesellschaft für Dauergrabpflege zusammen und seit Bestehen der Gesellschaft wurden bereits über 30.000 Verträge abgeschlossen.
Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch - sprechen Sie uns an.
|