Ihr Kontakt zu uns: 02 51 - 84 68 14 oder per Mail: service@friedhofsgaertnerei-dziuk.de
Informationen zur Jahrespflege Sehr geehrte Kunden, um Missverständnisse bezüglich der Jahrespflege zu vermeiden, möchten wir Ihnen hiermit kurz die wichtigsten  Punkte unserer Pflegekonditionen erläutern: Ø Grabsäuberungen führen wir in ca. 3-4 wöchigem Rhythmus durch Ø Der Rückschnitt der Bodendeckerflächen sowie der Gehölze erfolgt nach Abschluss der Wachstumsphase (Juli – September) Ø Gießpflege beschränkt sich auf das Erhalten der jahreszeitlichen Bepflanzungen (kein pauschales gießen) Gerne bieten wir auch weiterhin moderate Preise an, behalten uns dennoch Preisanpassungen aufgrund der Witterung vor. Ø Gießen bei automatisch wechselnder Schalenbepflanzung (anstelle einer Wechselbepflanzung im Beet): da Schalen schneller austrocknen gießen wir diese gesondert mind. 1x wöchentlich (bei starker Trockenheit 2x wöchentlich). Die Kosten hierfür werden entsprechend angepasst. Sollten privat Schalen auf die Grabstätte gestellt werden, gießen wir diese nicht automatisch. Hier bedarf es einer Information, dass unsere dann erhöhte Gießpflege in Anspruch genommen wird. Ø Neuanlagen und Umgestaltungen der gärtnerischen Anlage sind nicht Bestandteil der Pflege und werden nach Auftragsvergabe gesondert in Rechnung gestellt. Der Zeitpunkt solcher Anpflanzungen ist grundsätzlich witterungsabhängig, sodass die Arbeiten nicht immer direkt nach Auftragserteilung erfolgen können. Ø Das Abräumen der Kränze nach einer Beisetzung wird nicht automatisch durchgeführt, sondern muss in Auftrag gegeben werden. Ebenso die dann zu gestaltende Anlage muss nach den Steinmetz-Arbeiten gesondert in Auftrag gegeben werden. Ø Die jährliche Rechnungsstellung erfolgt im November/Dezember für das jeweils abgelaufene Kalenderjahr Ø Adress- oder Kontaktdatenänderungen sollten zeitnah mitgeteilt werden, um Kosten z. B. für Meldeauskünfte bei den Städten zu vermeiden (die an den Kunden weiterberechnet werden) Wechselnde Beetbepflanzungen zum Frühjahr, Sommer und Herbst: Durch die automatisch dreimal im Jahr stattfindende „Umgestaltung“ der Grabstätte (jahreszeitliche – nicht an kirchliche Feiertage gebundene - Wechselbepflanzung) kann es dazu kommen, dass die Grabstätte über Tage keine blühende Bepflanzung aufweist. Aus organisatorischen Gründen ist dies aber leider nicht vermeidbar. Wir bitten hier um Ihr Verständnis. Beetbepflanzungen die zwar innerhalb einer Bepflanzungsphase, jedoch gesondert zu bestimmten Terminen durchgeführt werden sollen, müssen wir aufgrund höheren Aufwands mit einer zusätzlichen Pauschale von 10 € berechnen. Anwachsgarantien Aufgrund der Nähe zur Natur sowie aller Anfälligkeit von Pflanzen (z.B. Pilz, extreme Trockenphasen etc.) können wir keine pauschale Anwachsgarantien für neu gesetzte Pflanzen übernehmen. Kulanzentscheidungen sind daher von Fall zu Fall zu besprechen. Zentralfriedhofsgärtnerei G. Dziuk e. K. (Inh.Markus Dziuk) Stand: Dezember 2017