Informationen zur Jahrespflege
Sehr geehrte Kunden,
um Missverständnisse bezüglich der Jahrespflege zu vermeiden, möchten wir Ihnen hiermit
kurz die wichtigsten Punkte unserer Pflegekonditionen erläutern:
Ø
Grabsäuberungen führen wir in ca. 3-4 wöchigem Rhythmus durch
Ø
Der Rückschnitt der Bodendeckerflächen sowie der Gehölze erfolgt nach Abschluss der
Wachstumsphase (Juli – September)
Ø
Gießpflege beschränkt sich auf das Erhalten der jahreszeitlichen Bepflanzungen (kein
pauschales gießen)
Gerne bieten wir auch weiterhin moderate Preise an, behalten uns dennoch Preisanpassungen
aufgrund der Witterung vor.
Ø
Gießen bei automatisch wechselnder Schalenbepflanzung (anstelle einer Wechselbepflanzung
im Beet):
da Schalen schneller austrocknen gießen wir diese gesondert mind. 1x wöchentlich (bei starker
Trockenheit 2x wöchentlich). Die Kosten hierfür werden entsprechend angepasst.
Sollten privat Schalen auf die Grabstätte gestellt werden, gießen wir diese nicht automatisch.
Hier bedarf es einer Information, dass unsere dann erhöhte Gießpflege in Anspruch genommen
wird.
Ø
Neuanlagen und Umgestaltungen der gärtnerischen Anlage sind nicht Bestandteil der Pflege und
werden nach Auftragsvergabe gesondert in Rechnung gestellt.
Der Zeitpunkt solcher Anpflanzungen ist grundsätzlich witterungsabhängig, sodass die Arbeiten
nicht immer direkt nach Auftragserteilung erfolgen können.
Ø
Das Abräumen der Kränze nach einer Beisetzung wird nicht automatisch durchgeführt, sondern
muss in Auftrag gegeben werden. Ebenso die dann zu gestaltende Anlage muss nach den
Steinmetz-Arbeiten gesondert in Auftrag gegeben werden.
Ø
Die jährliche Rechnungsstellung erfolgt im November/Dezember für das jeweils abgelaufene
Kalenderjahr
Ø
Adress- oder Kontaktdatenänderungen sollten zeitnah mitgeteilt werden, um Kosten z. B. für
Meldeauskünfte bei den Städten zu vermeiden (die an den Kunden weiterberechnet werden)
Wechselnde Beetbepflanzungen zum Frühjahr, Sommer und Herbst:
Durch die automatisch dreimal im Jahr stattfindende „Umgestaltung“ der Grabstätte (jahreszeitliche –
nicht an kirchliche Feiertage gebundene - Wechselbepflanzung) kann es dazu kommen, dass die
Grabstätte über Tage keine blühende Bepflanzung aufweist. Aus organisatorischen Gründen ist dies
aber leider nicht vermeidbar. Wir bitten hier um Ihr Verständnis.
Beetbepflanzungen die zwar innerhalb einer Bepflanzungsphase, jedoch gesondert zu bestimmten
Terminen durchgeführt werden sollen, müssen wir aufgrund höheren Aufwands mit einer zusätzlichen
Pauschale von 10 € berechnen.
Anwachsgarantien
Aufgrund der Nähe zur Natur sowie aller Anfälligkeit von Pflanzen (z.B. Pilz, extreme Trockenphasen etc.)
können wir keine pauschale Anwachsgarantien für neu gesetzte Pflanzen übernehmen. Kulanzentscheidungen
sind daher von Fall zu Fall zu besprechen.
Zentralfriedhofsgärtnerei G. Dziuk e. K. (Inh.Markus Dziuk)
Stand: Dezember 2017